2022
Stellungnahme des Klimabeirats vom 24.05.2022
Ergänzende Ad-hoc-Maßnahmen im Bereich Mobilität zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2030
(siehe Anlage 1 zu V/0738/2020 und Anlage 1 zu V/0770/2019)
Der Klimabeirat begrüßt, dass die Stadt Münster Klimaneutralität bis 2030 anstrebt, und liefert in unterschiedlichen Bereichen Expertise im Sinne dieses Ziels. Die Zeit
drängt und je länger gewartet wird, desto drastischer müssen die Maßnahmen sein.
Der Klimabeirat fordert daher die konsequente Umsetzung der im Auftrag der Stadt Münster erarbeiteten Suffizienzstrategie (Münsteraner Strategie für
klimaschonende Entscheidungen (Auszug), 12/2017) auch im Verkehrssektor. In der aktuellen KlimaInfo #1: „Suffizienz - Gutes Leben
in planetaren Grenzen“ zeigt der Klimabeirat erste Ansätze und Potenziale auf.
Der Ansatz des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030, neben langfristiger Strategieentwicklung möglichst effektive, konkrete Ad-Hoc-Maßnahmen zu entwickeln und
umzusetzen, ist richtig und muss intensiviert werden. Umso problematischer ist es, dass trotz langer Bearbeitungsphase im Bereich Mobilität zu wenige Ad-Hoc-Maßnahmen vorliegen, die vom Rat
zur Umsetzung beschlossen wurden. Auch im Zwischenbericht zum Masterplan Mobilität sowie im Bericht zum Umsetzungstand von Maßnahmen und Projekten für die angestrebte Klimaneutralität der
Stadt Münster 2030 zeichnet sich ab, dass diese Lücke kurzfristig nicht geschlossen wird.
Der Klimabeirat schlägt im Folgenden zu den drei Bereichen öffentlicher Verkehr, Rad- und Fußverkehr Ad-Hoc-Maßnahmen vor. Diese sollten zeitnah von
der Verwaltung geprüft, ggf. ergänzt und nach Möglichkeit erweitert werden, so dass eine Umsetzung in einem ähnlichen Zeitrahmen wie bei den bereits beschlossenen Ad-Hoc-Maßnahmen möglich
wird.
Dabei weist der Klimabeirat darauf hin, dass die Umsetzung eines starken Pakets von Ad-Hoc Maßnahmen grundlegende Herausforderungen des Mobilitätssystems nicht lösen kann. Als nächster Schritt müssen, auch im Masterplan Mobilität, die folgenden Aspekte stärker als bisher berücksichtigt werden.
Ad-hoc-Maßnahmen Bereich Verkehr: Münster/Stadtregion Münster
– Zusammenfassende Forderungen des Klimabeirats –
In Kurzform stellen wir die in der folgenden Ad-hoc-Liste aufgeführten Maßnahmen in den Bereichen ÖV, Fuß- und Radverkehr vor.
Mehr Abfahrten je Stunde steigern die Attraktivität. Der ÖPNV muss als „kurzfristig und flexibel verfügbar“ empfunden werden. Dichtere Takte verkürzen zudem Zeitverluste beim Umsteigen.
Ein Busnetz, das die Ansprüche sämtlicher Nutzenden erfüllen soll, darf nicht allein auf die Stadtmitte und den Hauptbahnhof konzentriert sein. Nachfragestarke Ziele liegen auch außerhalb der Innenstadt. Umstiegszwänge sollten möglichst vermieden werden.
Es ist ein übersichtlicheres Tarifsystem für die Stadtregion erforderlich, mit gegenüber der Autofahrt spürbar günstigeren Fahrpreisen
Auch wenn der Radverkehr bereits eine starke Säule in Münster bildet, bleibt in naher Zukunft viel zu verbessern. Das Radwege- und Fahrradstraßennetz muss zügig ausgebaut und die Kapazität in vielen Teilen gesteigert werden.
Das Stadtbild zeigt nahezu überall, dass das Angebot an Radabstellflächen unzureichend ist. Es bedarf dringend einer gezielten Steigerung der Anzahl und des Umfangs der Radabstellanlagen. Nicht zuletzt dient dies dazu, Gehwege wieder „freizuräumen“ und Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr im Seitenraum zu reduzieren. Fahrräder sollten mühelos vandalismus-, diebstahl- und wettergeschützt abgestellt werden können. Deswegen sind ebenerdige, also barrierefreie Stellplätze, vor oder innerhalb der Wohngebäude erforderlich.
Das Zu-Fuß-Gehen und der Aufenthalt sollte zukünftig im Vordergrund stehen. Hierfür braucht es attraktive, barrierefreie, ausreichend dimensionierte Gehwege, die allen Menschen eine sichere und konfliktfreie Mobilität ermöglichen.
Hinweis:
Sie finden die Liste mit den Ad-Hoc-Maßnahmen im unten stehenden pdf-Dokument.
Die Ad-Hoc-Maßnahmen legen den Schwerpunkt auf den Bereich öffentliche Verkehrsmittel. Sie haben nicht den Anspruch, vollständig zu sein, sondern müssen kurzfristig von den zuständigen Fachstellen erweitert werden. Sie zeigen jedoch, dass es eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, dass viele davon kurzfristig und mit geringem Aufwand umsetzbar wären und trotzdem starke Wirkungen auf die Attraktivität des Umweltverbundes hätten.
[1] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) 2013: Hinweise zur Verkehrsentwicklungsplanung, Köln
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2013